Frage von : Wie versteuere ich Einkünfte aus Nachhilfeunterricht?
Ich kann ab Januar 2012 als Nachhilfelehrerin in einem Unterrichtsinstitut anfangen, muss aber meine Einkünfte daraus selbst versteuern. Muss ich neben der Einkommenssteuer auch Umsatzsteuer zahlen? Bin ich dann eine Kleinunternehmerin?
Ab Ende Februar ’12 fange ich mit meinem Lehramtsreferendariat an und würde dann auch noch nebenbei weiter Nachhilfe geben. Von meinem Gehalt als Referendarin wird mir die Einkommenssteuer ja automatisch abgezogen, aber wie ist das für die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit? Muss ich dafür die Steuern im Voraus zahlen oder am Ende des Jahres?
Vielen Dank für eure Antworten!
Julia
Beste Antwort:
Answer by mc_pott
Erst einmal nur steuerlich relevant ist die Unterscheidung, ob Sie gewerblich oder freiberuflich arbeiten. Als freiberuflich Tätiger müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Sie zahlen lediglich Ihre Einkommensteuer und, falls Sie nicht als Kleinunternehmer gelten, die Umsatzsteuer.
Gemäß der Kleinunternehmerregelung können Sie sich als Freiberufler von der Mehrwertsteuererhebung befreien lassen. Bedingung hierbei ist, dass Sie mit ihrer freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr machen. Das heißt Sie schreiben dann Rechnungen ohne die 19% Umsatzsteuer.
Bevor Sie eine freiberufliche Tätigkeit beginnen, müssen Sie beim Finanzamt eine eigene Steuernummer beantragen. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt, ob ihr gewählter Beruf tatsächlich als freiberuflich anerkannt ist.
Beim Finanzamt wird als Erstes der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt, dort müssen Sie sich dann auch entscheiden, ob Sie als Kleinunternehmer gelten wollen oder nicht. Nach einiger Bearbeitungszeit wird Ihnen die Steuernummer zugeschickt.
Für alle Ihre freiberuflichen Tätigkeiten müssen Sie Honorar-Rechnungen schreiben. Zu einer vollständigen Rechnung gehört neben einer fortlaufenden Rechnungsnummer ein Rechnungsdatum sowie das Datum oder der Zeitraum, in der ihre Arbeitsleistung erbracht wurde.
Daneben muss eine korrekte Rechnung die genauer Beschreibung ihrer erbrachten Arbeitsleistung und das geforderte Honorar enthalten. Außerdem muss Name und Adresse des Rechnungsempfänger vermerkt sein. Selbstverständlich müssen Sie auch Ihre vollständige Adresse mit Kontaktdaten sowie Ihre Steuernummer und Kontoverbindung angeben.
Als Freiberuflicher müssen Sie zur Versteuerung Ihres Einkommens eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Formulare für die Einnahmenüberschussrechnung gibt es beim Finanzamt. Bei dieser Rechnung stellen Sie Ihre Einnahmen Ihren betrieblichen Ausgaben gegenüber und erhalten so Ihren Gewinn. Diesen Gewinn müssen Sie versteuern, wenn Ihr Gewinn die Steuerfreigrenze von derzeit ca. 7.500 Euro im Jahr überschreitet. Die genaue Steuerfreigrenze erfahren Sie beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.
Wichtig ist zu beachten, dass Sie auf Ihrem Konto zunächst die Bruttoeinnahmen haben. Deshalb legen Sie unbedingt einen Teil als Steuerrücklage zur Seite für mögliche Steuerzahlungen. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit werden Sie ihre Steuern nämlich nicht im Voraus bezahlen müssen.
Nach Ihrem ersten Steuerbescheid wird das Finanzamt entscheiden, ob Ihr zukünftiges Einkommen geschätzt wird. In diesem Fall würden Sie dann quartalsweise Steuervorauszahlungen leisten müssen.
Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!

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